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Stichwort English Beschreibung
Pauschaler Schadenersatz lump-sum compensation/damages Makler können auf verschiedene Weise ihren Provisionsanspruch sichern. Eine Möglichkeit ist, in die Vertragsformulare zu schreiben, dass der Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen die volle oder eine anteilige Provision bezahlen muss, auch wenn er dazu nach den Regeln nicht verpflichtet ist. Eine derartige Klausel ist oft als pauschalierter Schadenersatz formuliert.

Die Rechtsprechung sieht derartige Klauseln sehr skeptisch. Der BGH legt sie als Vertragsstrafeklausel aus, wenn der Schadenersatz für jede Art von Vertragsverletzung geleistet werden soll. Vertragsstrafeversprechen sind nur wirksam, wenn sie individuell vereinbart werden.

In einigen vorformulierten Maklerverträgen wird die Regelung, dass der Kunde kein Eigengeschäft vornehmen darf, von einer Schadenersatzklausel begleitet. In dieser Klausel ist dann vorgesehen, dass der Kunde bei einem Eigengeschäft die volle oder einen großen Teil der Provision bezahlen muss. Eine solche Klausel wird als unwirksam angesehen, weil sie gegen das gesetzliche Leitbild in § 652 BGB verstößt. Das Leitbild besagt, dass die Provision nur dann geschuldet wird, wenn der Makler eine kausale Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit geleistet hat.